Kostenlose Autovermietung über die Haftpflichtversicherung des Täters
Hatten Sie eine Kollision?
Wenn Ihr Auto beschädigt wurde und der Zusammenstoß durch einen anderen Fahrer verursacht wurde, haben Sie das Recht, auf Kosten der Versicherung des Verursachers einen Ersatzwagen zu mieten.
JOLCAR Rent a Car bietet ein Ersatzauto im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Täters an und kümmert sich um alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Rückforderung von Geldern aus der Haftpflichtversicherung des Täters.
Rechte und Bedingungen für die Anmietung eines Ersatzwagens
Sie sind verletzt, der Zusammenstoß oder Unfall war nicht Ihre Schuld.
Der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung des Unfall- bzw. Unfallverursachers gedeckt.
Die Polizei wurde zum Unfallort gerufen oder Ihnen liegt eine schriftliche Aussage des Unfallverursachers vor.
Ihr Auto wird für gewerbliche Zwecke genutzt (z. B. eigenes Unternehmen, Transport).
Ihr Auto wird für private Zwecke genutzt (z. B. um Kinder zur Schule zu bringen, zur Arbeit zu fahren, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren).
Dokumente, die zum Zeitpunkt der Anmietung und deren Beendigung benötigt werden:
Ausweis,
Anmeldungsbestätigung,
Fahrerlaubnis.
Angaben zum Unfallverursacher (Vorname, Nachname, Angaben zum Versicherer des Unfallverursachers, dessen Versicherungsnummer und Schadensnummer)
ein Polizeibescheid oder eine Aussage des Täters
Bei der Schadenregulierung steht unser Unternehmen im ständigen Kontakt mit den Geschädigten, um den Schaden gering zu halten. Wir informieren den Kunden über die notwendigen Unterlagen, die er am Tag des Mietendes vorlegen muss.
kontaktiere uns
Die Anmietung eines Fahrzeugs aus der Täterhaftpflichtversicherung erfolgt, genau wie die Anmietung eines Autos, auf die gleiche Art und Weise, die für den Kunden am bequemsten ist:
persönlich,
per Telefon: +48 607 065 655, 32 25 27 266,
per E-Mail: office@jolcar.com.pl